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Urlaubsratgeber: Schmuck in den Urlaub mitnehmen

Urlaubsratgeber: Schmuck in den Urlaub mitnehmen

10. Juli 2014


Inhalt

1. Echtschmuck mit in den Urlaub nehmen
2. Urlaubs-Tipp: Schmuck ins Handgepäck!
3. Checkliste: Muss ich Schmuck beim Zoll anmelden?


Tipps für den Urlaub: Schmuck auf Reisen

Sind die Koffer schon gepackt, die Tickets gut verstaut und das Dauergrinsen gebucht? Dann steht für euch bestimmt der lang erwartete Sommerurlaub an. Richtig, oder? Endlich sind sie da, die Tage, an denen man dem Alltag adieu sagt und für ein paar Tage in eine völlig andere Welt abtaucht. Doch egal, ob Kurztrip in die nordeuropäische Trendmetropole oder ausgiebige Ferien am Strand in der Mittelmeerregion, es gibt immer ein paar Kleinigkeiten, an die man als Urlauber denken sollte. Dazu gehört auch, welchen Schmuck man mitnimmt bzw. wieder mit nach Hause bringt. Denn spätestens mit den ersten Schritten auf heimischen Boden, vorbei am Zoll, kann es richtig heikel werden. Was darf eingeführt werden, welche Werte sind erlaubt und von welchen Schmuckstücken lässt man besser die Finger?

1. Echtschmuck mit in den Urlaub nehmen

Auch im Urlaub möchte man auf gewisse Sachen nicht verzichten. Schmuck zählt eindeutig dazu. Doch ist es wirklich ratsam, Echtschmuck mit auf die Urlaubsreise zu nehmen? Grundsätzlich liegt die Entscheidung bei euch. Und dann ist es auch wichtig, wohin die Reise geht. Denn so gibt es in vielen Urlaubsgebieten leider auch Gegenden, in denen es gefährlich sein kann, (teuren) Schmuck zu tragen. Vor der Abreise solltet ihr euch in Foren oder beim Reiseveranstalter über eure Urlaubsregion informieren. Nehmen wir mal den aktuellen Fall Brasilien. Dort wird davor gewarnt, als Tourist Schmuck zu tragen. Der kann nämlich schneller weg sein, als einem lieb ist. Selbst am helllichten Tag und auf offener Straße.

2. Urlaubs-Tipp: Schmuck ins Handgepäck!

Soll der Schmuck mit in den Urlaub, dann packt ihn immer ins Handgepäck. Auch, wenn keine Langfinger im Spiel sind, Koffer treten manchmal einen ganz anderen Reiseweg an, als ihre Besitzer. Und eine glückliche Wiedervereinigung findet nicht in allen Fällen statt. Und auch, wenn der Inhalt versichert ist und eure Fluggesellschaft dafür haften sollte: Manche Schmuckstücke lassen sich vielleicht materiell ersetzen, doch der emotionale Wert liegt oftmals um ein Vielfaches höher.Der lässt sich nicht ersetzen.

3. Checkliste: Muss ich Schmuck beim Zoll anmelden?

Solange ihr innerhalb der EU verreist, gibt es meist überhaupt kein Problem mit eurem Schmuck. Kniffliger wird es, wenn du in Nicht-EU-Länder verreist. Da gibt es gewisse Obergrenzen. Die liegen zur Zeit bei 430 Euro für Reisen, die mit dem Flugzeug absolviert wurden. Um ganz auf Nummer sicherzugehen, könnt ihr Schmuck, der diese Werte übersteigt, vorher beim Zoll anmelden. Auf der Website des Zolls findet ihr für diese Gelegenheiten Formulare.

Und wenn ihr einmal schon dabei seid, euch zu informieren, dann geht am Besten noch einen Schritt weiter. Denn so mancher Urlauber ist am vermeintlichen Urlaubsschnäppchen schon verzweifelt. Zwar kann man am Strand in fernen Ländern die schönsten Sachen kaufen, doch nicht alles ist erlaubt. So finden sich gerade auch im Bereich von Schmuck viele Sachen, die nicht erlaubt sind. Kleines Beispiel? Oft wird Schmuck verkauft, der aus Muscheln oder Korallen gefertigt ist oder der zumindest Bestandteile davon enthält. In manchen Fällen stehen die allerdings unter Artenschutz und dürfen entweder erst gar nicht aus dem Urlaubsland ausgeführt oder nach Deutschland eingeführt werden. Auch hier hilft ein kurzer Blick auf die Website des Zolls. So endet der Urlaub nicht mit einer bösen Überraschung. Hier zum Schluss noch einmal eine kleine Checkliste, was erlaubt ist und was nicht.

  • Innerhalb der EU bestehen fast keine Einschränkungen, Waren für den persönlichen Bedarf dürfen mitgenommen werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Tabakwaren und Alkohol. Doch bei Schmuck dürftet ihr keine Probleme haben.
  • Achtung bei Reisen, die in Nicht-EU-Länder führen. Bei der Rückreise sind Waren nur bis zu einem Wert von 430 Euro steuerfrei (Flugzeug und Schiff). Wenn ihr mit dem Auto oder Zug reist, dann nur bis zu einem Wert von 300 Euro. Für Jugendliche unter 15 Jahren liegt dieser Wert bei 175 Euro.
  • Auch bei Reisen in einige Gebiete der EU können Sonderregelungen greifen. Denn diese Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet von EU-Staaten, nicht aber zum Zollgebiet der EU. Klingt verwirrend, oder? Dazu gehören zum Beispiel Helgoland, die Inselgruppe Färöer, Grönland und Gibraltar.
  • Vorsichtig sein solltet ihr, wenn euch folgender Schmuck in eurem Urlaubsland angeboten wird. Die Einn- bzw. Ausfuhr kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Ware würde dann beschlagnamt werden und oftmals erfolgt auch noch ein Bußgeld bzw. eine hohe Geldstrafe. Von diesem Schmuck solltet ihr also die Finger lassen: Schmuck und andere Waren aus Elfenbein, Schmuck und Accessoires aus Schlangenleder, Elefantenleder oder Elefantenhaar. Auch Produkte aus Kaiman- und Krokodilleder, sowie Schmuck aus Korallen, Muscheln und Schneckengehäusen und Schildplatt dürfen nicht eingeführt werden.

Genaue Infos erhaltet ihr immer beim Zoll. Die Liste oben zeigt nur Beispiele und ist nicht vollständig, denn Gesetzgebungen und Freimengen ändern sich immer mal wieder. Und ich habe mich hauptsächlich darauf konzentriert, euch zu zeigen, wie ihr euch in Hinsicht auf Schmuck verhalten solltet.

Wohin geht eure Urlaubsreise diese Jahr? Werdet ihr Schmuck mitnehmen oder lasst ihr den lieber zuhause?

Susann

 

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